Landeskirche Schaumburg-Lippe will Homo-Segnung regeln

Zwei Frauen halten Händchen

Foto: Getty Images/iStockphoto/Giovanni Carlone

Landeskirche Schaumburg-Lippe will Homo-Segnung regeln
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe will sich in den nächsten beiden Jahren auf eine einheitliche Linie bei der Segnung homosexueller Paare verständigen.

Im Kern gehe es um die Frage, ob solche Segnungen als öffentlicher Gottesdienst möglich sein oder nichtöffentlich sein sollten, sagte Synodenpräsident Klaus-Dieter Kiefer am Wochenende bei der Frühjahrstagung des Kirchenparlaments in Lindhorst bei Stadthagen. Landesbischof Karl-Hinrich Manzke sagte, Schaumburg-Lippe sei die letzte deutsche Landeskirche, die einen solchen Prozess der Meinungsbildung einleite.

Dazu soll im Herbst auf Beschluss der Synode zunächst ein Fachtag stattfinden. Anschließend wird das Thema in den kirchlichen Gremien weiterberaten. Im Frühjahr 2017 will die Synode eine erste Bilanz ziehen. Er hoffe, dass bis 2018 ein endgültiger Beschluss zustande komme, sagte Synodenpräsident Kiefer. 

Mehr zu Homosexualität
In der EKD wurden Pädosexuelle lange Zeit geduldet
Sex mit Kindern? In der "Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche" fanden das manche früher ganz okay, hat der Historiker Klaus Große Kracht erforscht.
Stadtprinzenpaar aus Osnabrück
Die Ersten in Osnabrück und bundesweit in kleiner, aber wachsender Gesellschaft: Yut I. und Thomas I. sind das erste schwule und binationale Stadtprinzenpaar in Osnabrück. Sie leben und lieben den Karneval und stehen ein für mehr Vielfalt.

In Schaumburg-Lippe sind Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare bislang im persönlichen Rahmen möglich, falls ein Pastor oder eine Pastorin dazu bereit ist, aber nicht als öffentlicher Gottesdienst mit Glockengeläut. In den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland gibt es dazu unterschiedliche Regelungen. Im Rheinland, in Hessen-Nassau sowie in der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sind die Segnungen der kirchlichen Trauung von Mann und Frau gleichgestellt. Sachsen dagegen lehnt solche Segnungen ab.