Bundesrat lässt Palliativgesetz passieren

Die Hand einer kranken Frau ist auf der Bettdecke ihres Krankenbettes zu sehen.

Foto: Getty Images/iStockphoto/A8-dct

Bundesrat lässt Palliativgesetz passieren
Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin das Hospiz- und Palliativgesetz passieren lassen. Die Palliativversorgung wird damit zum Bestandteil der Kranken- und Pflegeversicherung. Bund und Länder wollen so die Versorgung von Menschen am Lebensende verbessern. Das Gesetz sieht mehr Geld für Hospize und Palliativstationen sowie für ambulante Dienste vor.

Palliativmedizin hat zum Ziel, Menschen durch Pflege und Schmerztherapie die letzte Lebensphase zu erleichtern. Das Palliativgesetz war vom Bundestag im Zusammenhang mit dem Verbot der Sterbehilfevereine beschlossen worden.

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Rund 200 Millionen Euro sollen jedes Jahr zusätzlich in die Finanzierung von über 200 Hospizen, rund 1.500 ambulanten Hospizdiensten und der Palliativstationen in Krankenhäusern fließen. Pflegeheime werden verpflichtet, mit Hospizdiensten und Ärzten zusammenzuarbeiten, damit sterbende Bewohner nicht in Krankenhäuser verlegt werden. Das Netz der Spezial-Palliativteams soll dichter werden, besonders auf dem Land.

In Deutschland sterben jedes Jahr zwischen 850.000 und 900.000 Menschen - jeder Zweite in einem Krankenhaus, 40 Prozent in Pflegeheimen. Aktuellen Studien zufolge erhalten nur 30 Prozent der Sterbenden eine palliative Versorgung.